Ehrenamt
Seit dem Jahr 2010 übernimmt das ItB e.V. Pflegschaften und Vormundschaften für Kinder und Jugendliche nach § 54 SGB VIII. Besonders häufig werden die MitarbeiterInnen des ItB e.V. für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) eingesetzt.
Neben der alltäglichen Betreuungs- und Vormundschaftsführung hat sich das ItB e.V. zur Aufgabe gemacht, an der Entwicklung des Eherennamtes im Bereich der Vormundschaften intensiv mitzuwirken. Dabei sieht das ItB e.V. für sich zwei wichtige Aufgaben – Gewinnung von ehrenamtlichen VormünderInnen und Qualifizierung und Begleitung dieser Personen.
Bezüglich der Qualifizierung und Begleitung der an einem Ehrenamt Interessierten und bereits ehrenamtlich tätigen VormünderInnen möchte das ItB e.V. insbesondere die Herausforderungen, die die Führung von Vormundschaften von minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen mit sich bringt, in den Vordergrund stellen. Auf Grund der besonderen gesundheitlichen und psychosozialen Belastungen dieser Kinder und Jugendlichen hat die deutsche Gesellschaft eine besondere Fürsorgepflicht.