Was ist Vormundschaft?
Jedes Kind und jeder Jugendliche, der noch nicht 18 Jahre alt ist, braucht einen Erwachsenen, der die Verantwortung für ihn übernimmt. Meistens sind das die Eltern. Es kann aber sein, dass Kinder und Jugendliche keine Eltern haben oder sich die Eltern nicht gut um ihr Kind kümmern können oder wollen. Z.B., weil sie krank oder verstorben sind, weil sie ihr Kind vernachlässigen oder schlagen oder weil sie sich im Ausland befinden. In solch einem Fall bekommt das Kind oder der Jugendliche einen Vormund, der seine rechtliche Vertretung übernimmt. Auch wenn Mädchen Kinder bekommen, bevor sie 18 Jahre alt sind, braucht das neugeborene Kind einen Vormund. Und auch jedes Kind und jeder Jugendliche, der ohne seine Eltern nach Deutschland geflohen ist, braucht einen Vormund.
Der Vormund vertritt die Rechte des Kindes. Er sorgt z.B. dafür, dass das Kind oder der Jugendliche gut untergebracht und versorgt wird und andere Hilfeleistungen bekommt. Außerdem kümmert er sich um alle finanziellen Angelegenheiten, stellt notwendige Anträge und entscheidet in wichtigen medizinischen und schulischen Fragen. Der Vormund trifft, je nach Alter, seine Entscheidungen in Absprache mit dem Kind oder Jugendlichen. Deshalb ist es wichtig, dass ein persönlicher Kontakt zwischen Vormund und Kind oder Jugendlichem besteht. Soweit möglich werden auch die Eltern eingebunden.
Bereiche der Vormundschaft
Personensorge
- Aufenthaltsbestimmung
(Aufenthaltsbestimmungsrecht §1631 1 BGB)
- Erziehung (Erziehungsrecht/ -pflicht §1631 BGB)
- Gesundheitsfürsorge
- Umgangsrecht
- Schulische Angelegenheiten
Vermögenssorge
- Erbschaften, Verwaltung von bestehendem Vermögen , u.a.
Für Fragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Institutes für transkulturelle Betreuung e.V. gern zur Verfügung.