Was ist eine Ergänzungspflegschaft?
Bei einer Ergänzungspflegschaft werden nur bestimmte Teilbereiche des Sorgerechts auf eine dritte Person übertragen. Dies kann geschehen, wenn Eltern sich in bestimmten Lebensbereichen des Kindes nicht ausreichend kümmern können oder wollen.
Mögliche Teilbereiche sind z.B.:
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Schulische Angelegenheiten
- Antrags-und Behördenangelegenheiten
- Vermögensangelegenheiten (besonders in schwierigen Erbfällen, z.B. Ausschlagung von Schulden)
Die anderen Bereiche des Sorgerechtes bleiben bei den Eltern. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Ergänzungspfleger ist gewünscht.
Wo erhält man Beratung und Unterstützung?
Für Fragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Institutes für transkulturelle Betreuung e.V. gern zur Verfügung.