Wie erhält man einen Vormund/Ergänzungspfleger/ Wer kann das sein
Kinder und Jugendliche und deren Angehörige, können beim Jugendamt, beim Gericht oder bei einem Betreuungsverein der auch Vormundschaften führt um Hilfe bitten. Das Gericht prüft dann, ob eine Vormundschaft/Ergänzungspflegschaft eingerichtet werden soll. Wenn das Gericht feststellt, dass das Kind oder der Jugendliche keine Eltern hat, die Eltern nicht in Deutschland sind, sind obwohl sie da sind nicht ausreichend kümmern können oder wollen oder das Kindeswohl gefährden, wird ein Vormund oder Ergänzungspfleger bestellt.
Zum Vormund/ Ergänzungspfleger kann jeder geeignete Erwachsene bestellt werde. Auch Verwandte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Vormundschaft/ Ergänzungspflegschaft ehrenamtlich übernehmen. Es kann auch sein, dass das Gericht einen Amts- oder Vereinsvormund einsetzt. Das sind dann ausgebildete Fachleute, die entweder beim Jugendamt oder einem Betreuungsverein angestellt sind.
Für Fragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Institutes für transkulturelle Betreuung e.V. gern zur Verfügung.