Jugendhilfe
Kinder- und Jugendliche und auch deren Eltern, bzw. Sorgeberechtigte haben bei Bedarf Anspruch auf Unterstützung durch die Jugendhilfe
Welche Maßnahmen der Jugendhilfe im Einzelfall zum Tragen kommen entscheidet sich je nach Situation und Bedarf des Jugendlichen. Grundsätzlich bestehen die Möglichkeiten der:
- vollstationären Unterbringung (Heimeinrichtung, Wohngruppe) (SGB VIII, §34)
- Pflegefamilie, Erziehungsstelle (§33 SGB VIII,)
- mobilen Betreuung (§35 SGB VIII,)
- Unterbringung in einer Netzwerkfamilie (für UmF).
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit ambulanter Hilfen (§§30 ,31 SGB VIII,), wie zum Beispiel der aufsuchenden Familienhilfe, welche besonders im Fall der Unterbringung in der Netzwerkfamilie bzw. bei Verwandten in Anspruch genommen werden sollten.
Im Hilfeplangespräch werden Bedarf und Wünsche ermittelt und abgewogen. Im Hilfeplan werden dann die bereits umgesetzten und weiterlaufenden, bzw. die neu umzusetzenden Maßnahmen festgeschrieben.
Jede Maßnahme wird durch den Sorgeberechtigten (Eltern/Vormund/Ergänzugspfleger), mittels eines Antrags auf Hilfen zur Erziehung beim allgemeinen oder kommunalen Sozialdienst (ASD/KSD) beantragt.
Zur bedarfsgerechten Ausgestaltung der Hilfen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Vormund, Mündel und dem ASD/KSD sinnvoll und notwendig. (Vgl. §27ff. SGB VIII,)
Für Fragen und weitere Informationen stehen die Mitarbeiter des Institutes für transkulturelle Betreuung e.V. gern zur Verfügung.